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Kostenlose Beratung im Arbeitsrecht
Bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Braunschweig kann jeder Arbeitnehmer aus der Region anrufen und sein arbeitsrechtliches Anliegen vortragen und erhält anschließend eine kostenlose Einschätzung seines Falles von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
● Abschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage
● Ungerechtfertigte Abmahnungen
● Konflikte um die Betriebsrente
● Ausbleiben von Lohnzahlungen
● Betriebsratsgründung
● Vorbereitung eines Prozesses beim Arbeitsgericht
● Jugendschutzprobleme
● Fehlerhafte Arbeitszeugnisse
● Kündigung, Abfindung und Wiedereinstellung
● Mobbing, Schikanen und ähnliche Belastungen
● Prozesskostenhilfe und Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsanwälte der ArbeitnehmerHilfe Braunschweig erbringen alle Leistungen ehrenamtlich, darum sind die Beratungsleistungen zum Thema Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmer kostenlos. Um die reibungslose Arbeit unseres Vereins sicher zu gewährleisten sowie dessen organisatorische und administrative Kosten zu decken, erheben wir einen kalenderjährlichen Mitgliedsbeitrag von 40 Euro. Wir bitten alle Nichtmitglieder um Verständnis, dass nur die Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe Braunschweig die vollen Leistungen des Vereins beanspruchen können.
Kostenlose Vertretung ist unmöglich
Wir werden des öfteren gefragt, weshalb unsere kostenlose Hilfe so abrupt vor der Vertretung auf dem Gericht endet. Das verhindert das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Darin ist für die gerichtliche, wie außergerichtliche Vertretung ein Gebührensatz festgelegt. Dieser darf um das bis zu Zweieinhalbfache erhöht werden, aber darauf verzichten ist Rechtsanwälten untersagt. Bei den Anwälten unseres Vereins gilt übrigens immer der einfache Satz. Bei der ArbeitnehmerHilfe Braunschweig gibt es kostenlose Beratungsleistungen, weil diese ehrenamtlich erbracht werden dürfen.
Ergänzung der Rechtsschutzversicherung
Bei Rechtsschutzversicherern ist es üblich, die Kosten einer anwaltlichen Vertretung zu übernehmen, nicht jedoch, die Beratung davor. Das hängt damit zusammen, dass es für die Beratung keine gesetzliche Regelung gibt, was einigen Wildwuchs hinsichtlich der Preisgestaltung zur Folge hat. Kosten von mehreren hundert Euro für das erste Gespräch sind dabei nichts Ungewöhnliches. Bei uns sind die Beratungen kostenlos. Die Mitgliedschaft in der ArbeitnehmerHilfe Braunschweig ist deshalb die ideale Ergänzung, um rundum geschützt zu sein.
Antrag auf Prozesskostenhilfe
Auch bedürftige Arbeitnehmer haben die Möglichkeit sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dazu muss lediglich die Prozesskostenhilfe auf dem Arbeitsgericht in Braunschweig beantragt werden. Wie deren Name schon erahnen lässt, werden damit nicht nur die Anwaltskosten gedeckt, sondern auch die Gerichtsgebühren. Falls Sie verhindert sind übernimmt ein Anwalt unseres Vereins gerne die Beantragung der Prozesskostenhilfe.
Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.
0531-18051030